Feto Energy

Energieeffizienz und nachhaltige Sanierung sind entscheidende Faktoren für eine zukunftsfähige Immobilie. Unser Team von Energieberatern steht Ihnen in Köln, Geldern, Velbert und Wuppertal mit umfassenden Leistungen zur Seite, um Ihren Energieverbrauch zu optimieren und Ihr Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Unsere Experten erstellen für Ihr Gebäude einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan. 

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein Energieberater legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Der iSFP zeigt Ihnen, wo Sie mit Ihrer Modernisierung stehen: zeitlich, finanziell und energetisch. 

Der individueller Sanierungsfahrplan kann auch als Grundlage für eine BAFA Förderung dienen. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung von 80% der Beratungskosten an. 

Wenn Sie sich für eine Umsetzung der BAFA Einzelmaßnahmen entscheiden, können Sie zusätzlich eine Förderung von bis zu 20% der Investitionskosten erhalten. Durch den individueller Sanierungsfahrplan erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5% auf Ihre BAFA Einzelmaßnahme Der Sanierungsfahrplan ist ein nützliches Instrument, um Ihre Sanierung zu planen und dabei auch noch Geld zu sparen.

Sanierungsfahrplan
Förderung BAFA

Unterstützung durch die BAFA oder KFW Bank

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) bietet Fördermöglichkeiten für verschiedene Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung. Unsere Energieberater beraten Sie umfassend über die förderfähigen Maßnahmen, helfen Ihnen bei der Antragstellung und stellen sicher, dass Sie die maximalen Fördermittel für Ihre Sanierung erhalten.

Die BAFA fördert die energetische Sanierung von Gebäuden durch Einzelmaßnahmen. Für die Beantragung von Förderungen benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten.

BAFA Einzelmaßnahmen wie Fensterwechsel oder Dämmung werden gefördert, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern. Für Wohngebäude liegt die Obergrenze bei maximal 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. 

Bei den BAFA Einzelmaßnahmen muss darauf geachtet werden, dass die Sanierungsmaßnahme auch unter einer BAFA EInzelmaßnahme laufen kann. Hier kann Ihnen unser Energieberater helfen.

Durch die KFW Förderung werden der Heizungstausch gefördert. Die verschiedenen Typen von Heizungen haben unterschiedliche Fördersetze der KFW Bank. Rufen Sie uns an und unser Energieberater hilft Ihnen bei Fragen rund um das KFW Förderprogramm.

 

Fördersätze von BAFA Einzelmaßnahmen

Die genauen Fördersätze der verschiedenen Einzelmaßnahmen nach der BAFA sind auf der Seite der BAFA zu sehen.

Gerne können Sie auch uns anrufen und unsere Energieberater helfen Ihnen bei Ihren Fragen rund um die BAFA Einzelmaßnahmen Förderungen.

Einzelmaßnahmen

BAFA Einzelmaßnahmen Gebäudehülle

Bei der Förderung werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden berücksichtigt, die zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen, insbesondere an der Gebäudehülle wie Fenstern, Türen und der Dämmung von Außenwänden oder dem Dach.

KFW Anlagentechnik

Beim Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Heizungsunterstützungsanlagen und dem Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze werden Fördermittel von der KFW Bank gewährt, sofern mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung genutzt werden.

Sie können Angebote für Sanierungsmaßnahmen einholen, aber diese dürfen Sie erst nach Genehmigung der BAFA Förderung bestätigen oder in Auftrag geben.

Enegieausweis für jedes Gebäude

Ein Energieausweis liefert Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes, wie den Energiebedarf oder -verbrauch. Er hilft Eigentümern, Mietern und potenziellen Käufern dabei, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten.

Der Energieausweis ermöglicht einen Vergleich der Energieeffizienz von Gebäuden. Dadurch können fundiertere Entscheidungen getroffen werden, um Kostenersparnisse durch zukünftigen Projekten zu erzielen. In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung die Ausstellung, Verwendung sowie die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise als offizielles Dokument zur energetischen Bewertung von Gebäuden.

Energieausweis

Bedarfs-Energieausweis

Ein Bedarfsenergieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften bewertet.

Verbrauchs-Energieausweis

Ein Verbrauchsausweis ist ein Dokument, das die tatsächlichen Energieverbräuche eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum aufzeichnet. Er zeigt den realen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung und ermöglicht eine Einschätzung der aktuellen Energieeffizienz des Gebäudes.

KfW 261 Förderung

Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln für Ihre Sanierungsmaßnahmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert energetische Sanierungen mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und sorgen dafür, dass Sie von den finanziellen Vorteilen profitieren können.

KfW 261 ist ein Kreditprogramm der KfW Bankengruppe, das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeboten wird. Es fördert die Sanierung und den Kauf von Wohngebäuden, die zu einem Effizienzhaus-Standard saniert wurden. Der KFW Kreditbetrag kann bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit betragen und ist mit einem effektiven Jahreszins ab 0,00% erhältlich. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Mit diesem KFW Förderkredit unter­stützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht be­wohnte Fläche in eine Wohn­fläche um­widmen.

Sanierungsfahrplan

Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

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